BmTierSSchV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 6 BmTierSSchV(zu § 13 Abs. 3) *Fe Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachtstätten */Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren · Abschnitt 7 Anlage 5Anlage 7 Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1028